RaumPlanung 88 – Februar 2000

RaumPlanung 88

Ruth May
Planstadt Stalinstadt
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Gründungsgeschichte einer Stadt in der DDR, die zunächst Stalinstadt hieß und 1961 in Eisenhüttenstadt umbenannt wurde1. Anlass der Stadtgründung war der Bau des Eisenhüttenkombinats Ost (EKO), ein Großprojekt, zu dem sich die DDR genötigt sah, als sie mit der Teilung Deutschlands von den alten montanindustriellen Zentren abgeschnitten wurde. Die DDR hatte für die Eisenerzeugung keine eigenen Rohstoffe, der Standort nahe dem Städtchen Fürstenberg an der Oder (südlich Frankfurt/Oder) wurde deshalb  insbesondere unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten gewählt. Zur Ansiedlung der Belegschaft entschied man sich für eine Stadtneugründung. Es wurde eine modellhafte Planung entworfen, in der sich die DDR, ähnlich wie mit der Stalinallee in Berlin, symbolisch zu begründen versuchte: die „erste sozialistische Stadt“ auf deutschem Boden. Der Beitrag stellt eine Studie zur Planungs- und Gründungsgeschichte dieser Stadt vor2, um anschließend einen thematischen Aspekt herauszugreifen und punktuell zu betrachten: das Verhältnis von Werks- und Stadtplanung. Die Stadtentwicklung hat immer darunter gelitten, dass das weit finanzkräftigere Werk auf dem eigenen Gelände parallele kommunitäre Einrichtungen geschaffen hat, statt sie in der Stadt unterzubringen. Hierin wird eine Betonung der Arbeitsgesellschaft gegenüber der Stadt- und Staatsbürgerschaft signifikant, die – mit dieser Entgegensetzung – allerdings zum Niedergang der DDR beigetragen hat.

Andreas Bentler
Für eine Stadtpolitik des sozialen Ausgleichs
Leitgedanken zur integrierten und sozialorientierten Stadtteilentwicklung

Armut und Benachteiligung sind Themen, die in der aktuellen Stadtentwicklungsdebatte eine wichtige Rolle einnehmen. Dies kommt nicht von ungefähr, ist doch eine zunehmende Anzahl von Menschen direkt oder indirekt von Armut bedroht. Die sogenannte „Neue Armut“ beschäftigt nicht mehr ausschließlich Soziologen, auch für die Stadtplanung ist die Auseinandersetzung mit Benachteiligung – insbesondere dann, wenn es um deren räumliche Dimension geht – zunehmend von Bedeutung. Das Forschungsprojekt „Städtische Lebenswelten und Neue Armut" am Fachgebiet Städtebau und Bauleitplanung der Fakultät Raumplanung an der Universität Dortmund widmete sich unter der Leitung von Prof. Peter Zlonicky von 1996 bis 1999 der Entwicklung sozialorientierter und integrierter Strategien und Handlungsansätze für benachteiligte Stadtteile. Die Ergebnisse aus diesem Forschungsprojekt liegen nun vor und werden in diesem Beitrag vorgestellt.


Gerhard Dreier
Vom Aufbaugesetz bis zur Verwaltungsreform
Städtebau Planungsrecht und verwaltung in Hamburg seit 1945

Die Struktur Hamburgs als Stadtstaat hat in der städtebaulichen Planung zu eigenständigen Verfahren geführt. Diese Planungspraxis und die Regelung der Verfahren unterscheiden sich in mancher Hinsicht von denen anderer Städte. In Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt; so regelt es Artikel 4 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg von 1952. Beschlüsse über die gemeindliche Bauleitplanung in Hamburg erfolgen durch Rechtssetzung der Bürgerschaft. Die 1949 geschaffene Bezirksverwaltung besteht aus sieben Bezirksämtern unter Hinzuziehung demokratisch legitimierter ehrenamtlicher Gremien, den Bezirksversammlungen. Die Mitglieder der Bezirksversammlungen haben Mitwirkungsrechte, aber keine Satzungsbefugnisse wie Gemeinden in den Flächenstaaten. Der Beitrag zeigt das Zusammenspiel von Städtebau als fachlicher Aufgabe, Planungsrecht und Verwaltungsstrukturen, ausgehend von den historischen Besonderheiten und dem Zustand am Ende des zweiten Weltkrieges im Mai 1945 bis zur Schnittstelle, die sich aus der von der hamburgischen Bürgerschaft am 4. November 1997 beschlossenen Reform der Verwaltung ergibt.

Frank Schröter
UVP für Pläne und Programme
Veränderungen durch die Plan-UVP für die Raumplanung

Die Europäische Union (EU) hat den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt (Plan-UVP-Richtlinie 1999), mit der geregelt werden soll, dass Pläne und Programme künftig einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen. Pläne und Programme im Sinne dieser Richtlinie sind „Pläne und Programme, die einen Rahmen für künftige Genehmigungen von Projekten vorgeben, indem sie auf Standort und unter anderem Art, Größe oder Betriebsbedingungen dieser Projekte Bezug nehmen“. Unter Projekten werden dabei bauliche oder sonstige Anlagen sowie sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft verstanden.


Martin Seelbach, Ulrich Ziegenhagen
GeoMed - Geographisches Mediationssystem
Ein Wissenschaftsprojekt oder alltagstaugliches Internetwerkzeug?

Seit 1996 verfolgt das Baudezernat der Bundesstadt Bonn im Rahmen eines von der EU geförderten Forschungsprojektes „GeoMed“ das Ziel, Planungskommunikation auch internetgestützt zu betreiben. Das Forschungsprojekt GeoMed (Geographisches Mediationssystem) ist nutzerorientiert und entsteht in einer engen „Anwender-Entwickler-Gemeinschaft“. Es ist ein Programm, das über modular aufgebaute „Werkzeuge“ verfügt, die Informationsaustausch, Kommunikation und Diskussion zwischen räumlich verteilt agierenden Gruppen via Internet unterstützen. Der Artikel skizziert die Anwendungsmöglichkeiten und diskutiert erste konkrete Anwendungserfahrungen.

Alfred Körbel, Frank Schröter
Aufgaben von Städten im 21. Jahrhundert Kommentierte Ergebnisse vom Nationalen Städtebaukongreß
Vom 17. bis 19. November 1999 fand in Berlin der Nationale Städtebaukongress mit über 700 Teilnehmenden aus Politik, Planung, Wirtschaft und Wissenschaft statt. Ziel der Veranstaltung war es, vor der Jahrtausendwende zukunftsweisende Strategien für die Städte zu entwickeln. Gleichzeitig war der Kongress Bestandteil der deutschen Vorbereitung auf die Weltkonferenz URBAN 21 im Jahr 2000 in Berlin. Veranstalter war das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Kooperation mit der Bauministerkonferenz (ARGEBAU), dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Der Kongress hat offizielle „Ergebnisse“ hervorgebracht, die am Ende der Tagung an alle Teilnehmenden verteilt wurden und im Internet abrufbar sind (BMVBW: 1999a). Sie sind allerdings nicht als eine gemeinsam verabschiedete Grundsatzerklärung entstanden, sondern wirken in ihrer Ausgewogenheit – im Vergleich zu einigen Beiträgen während des Kongresses – eher wie (stadt)entwicklungspolitische Allgemeinplätze. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diese Ergebnisse höchstens in ihren unverfänglichen Floskeln ein von allen Beteiligten geteiltes Ergebnis des Städtebaukongresses sein können. „Nachhaltige“ Impulse lassen sich in diesen „Ergebnissen“ nicht finden. Anders war dies in einigen der während des Kongresses zu erlebenden Vorträgen und Podiumsdiskussionen. Die Autoren stellen die Interpretation der offiziellen Ergebnisse zur Diskussion und würden sich über eine vielfältige Resonanz der Leserschaft freuen.

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