Arbeitsgruppe Städtebaurecht
Initiative zur Novellierung des Bauplanungsrechts - Aufruf zur Mitwirkung!
[Stand: November 2009]
Der IfR will sich – über die Arbeitsgruppe Städtebaurecht – frühzeitig an der Diskussion um die anstehende Novellierung des Bauplanungsrechts beteiligen und fachkompetent einbringen. Die IfR-Mitglieder sind aufgerufen, diesen Diskurs aktiv zu begleiten und zu unterstützen.
Am 27. Oktober – genau einen Monat nach der Bundestagswahl – wurde die neue Bundesregierung vereidigt, nachdem CDU, CSU und FDP tags zuvor den Koalitionsvertrag unterzeichnet hatten. Neuer Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist Dr. Peter Ramsauer (CSU); Die Aufgabe des Beauftragten für die neuen Bundesländer
wechselt zum Innenministerium. Im Übrigen bleibt der Zuschnitt des Ressorts offenbar unverändert.
Der Koalitionsvertrag sieht u.a. eine Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts vor: eine Anpassung und Weiterentwicklung des Baugesetzbuchs und eine umfassende Prüfung der Baunutzungsverordnung. Den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, werden als Ziele explizit genannt. Die Städtebauförderung soll als Gemeinschaftsaufgabe auf bisherigem Niveau fortgeführt, dabei eine verstärkte Einbindung privater Hauseigentümer und Gewerbetreibender angestrebt werden. Auch die Modernisierung der HOAI – nach 14 Jahren gerade erst novelliert – wird auf die Agenda gesetzt.
Bereits die alte Bundesregierung hatte zum Ende der Legislaturperiode eine Novellierung des Bauplanungsrechts vorbereitet und das BBSR beauftragt, im Rahmen der allgemeinen Ressortforschung eine Folge fachöffentlicher Veranstaltungen zu einzelnen Rechtsfragen zu konzipieren, die als „Berliner Gespräche“ voraussichtlich zwischen Februar und Juli 2010 stattfinden werden.
Das erste Konzept nennt im Bereich des BauGB folgende Themenkomplexe
- Verfahrensbeschleunigung und Flexibilisierung im Arten- und Biotopschutz in der Innenentwicklung
- Klimaschützende Festsetzungen
- Erneuerbare Energien in Gebieten nach §§ 34 u. 35
- Sonstiger Änderungsbedarf im Städtebaurecht
Im Bereich der Baunutzungsverordnung werden genannt
- Kindertagesstätten, Verhältnis zum Immissionsschutzrecht
- Einzelhandel
- Sonstiger Änderungsbedarf
Die Planungsrechts-Arbeitskreise von IfR und SRL haben sich verabredet, die anstehende Novelle und die Berliner Gespräche zu begleiten. Zu diskutieren, welche Themen und Fragen mit auf die Tagesordnung sollten, wäre der erste Schritt.
Mitglieder, die sich an der Diskussion beteiligen möchten bzw. Ideen und/oder Anregungen zum Themenkreis einbringen können, werden gebeten, sich mit Volker Bleikamp, Dr. Frank Schröter oder mit der IfR-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Wer Materialien zur Verfügung stellen kann, möge diese bitte an die IfR-Geschäftsstelle senden.
Ansprechpartner - IfR-Kontakt
Dipl.-Ing. Volker Bleikamp (Bochum),
v.bleikamp [at] cityweb.de
Dr. Frank Schröter (Braunschweig)
zur direkten Kontaktaufnahme:
Kontaktadressen im Mitglieder-Service.
Zurückliegend
Stellungnahme der Arbeitsgruppe Städtebaurecht im IfR e.V. vom 19. April 2002 zur Fragebogenaktion zum Einzelhandelserlass NRW des Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW (Az. V A 3 – 16.21)
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