Aktuelles

Der IfR-Vorstand wurde am 26. Juni 2010 von der Mitgliederversammlung neu gewählt
[IfR-Vorstand 2010 - 2012]

Der "Dortmunder Bus" organsiert wieder interessante Exkursionen für Studierende des IfR

Nächster Termin:
Grubenfahrt im Oktober [mehr]

Weiter Ideen für den Dortmunder Bus?
Dann bitte melden unter studierende[at]ifr-ev.de

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AG Städtebaurecht -Initiative zur Novellierung des Bauplanungsrechts - Aufruf zur Mitwirkung!
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  "La Practica"
  Die Online-
  Praktikumsbörse für
Studierende und Anbieter im Bereich der Raum- und Stadtplanung. Mehr Informationen unter
Öffnet externen Link in neuem Fenster www.lapractica.de

Fachzeitschrift

RaumPlanung 147, Dezember 2009

Juni/August 2010
RaumPlanung 150/151

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RaumPlanung 148 (Februar 2010)

April 2010
RaumPlanung 149
Schwerpunkt:
Generations-
gerechtes
Wohnen


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Mitgliedschaft

Gemäß Satzung kann jede an der Raumplanung interessierte Person ordentliches Mitglied des Informationskreises für Raumplanung (IfR) e.V. werden. Dazu zählen auch Studierende der verschiedenen Planungsfakultäten (u.a. Raum- und Umweltplanung in Kaiserslautern, Stadt- und Regionalplanung in Berlin, Raumplanung in Dortmund etc.) und fachverwandter Ausbildungsstätten.

Wie werde ich Mitglied?

Wer Mitglied im Informationskreis für Raumplanung (IfR) e.V. werden möchten, schickt bitte den "Antrag auf Mitgliedschaft" ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle des IfR e.V.

Der Antrag kann hier heruntergeladen oder bei der IfR - Geschäftsstelle angefordert werden.

Antrag auf Mitgliedschaft

Personen, die den ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag/Nachweis einreichen.

Mitgliedsbeitrag

Der IfR ist als gemeinnütziger Verein zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Auf Anfrage stellt die IfR-Geschäftsstelle eine entsprechende Bescheinigung über die geleistete Beitragszahlung aus.

  • Der Mitgliedsbeitrag wird mit Beginn der Mitgliedschaft im IfR e.V. und dann jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres fällig.
  • Im Beitrittsjahr berechnet sich der fällige Mitgliedsbeitrag anteilig nach (verbleibenden) Mitgliedsmonaten.
  • Mitglieder, die durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren zur kostengünstigeren Abwicklung des Zahlungsverkehrs beitragen, zahlen einen um 10 Euro reduzierten Jahresbeitrag.
  • Auf Antrag kann der Mitgliedbeitrag auch in zwei Halbjahresraten – jeweils zum Januar und Juli des Beitragsjahres – gezahlt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren, allerdings entfällt bei dieser Zahlungsweise die Reduzierung um 10 Euro.

Seit dem 1.1.2004 gilt die folgende – von der IfR-Mitgliederversammlung am 19.9.2003 beschlossene und durch den Beschluss der MV vom 30. Mai 2008 um die Beitragsgruppe der "Mitglieder im Ruhestand" ergänzte –  Beitragsklassenstruktur: Vollzahler (100%), Berufseinsteiger (75%) sowie Studierende u.a. (50%).

IfR-Beitragsstruktur ab 1.1.2010 und Fälligkeit des Beitrags

Ab dem 1.1.2010 gelten folgende, von der IfR-Mitgliederversammlung am 27.06.2009 beschlossenen Beitragssätze

 

Vollzahler/innen

Berufsanfänger/innen/
Mitglieder im Ruhestand

Studierende / ermäßigte Beitragszahler/innen   
Nachweis jährlich erforderlich

ohne Bankeinzug

140,00 EUR

105,00 EUR

70,00 EUR

mit Bankeinzug

130,00 EUR

95,00 EUR

60,00 EUR

 
Infoblatt zur Beitragsstruktur / Beitragsermäßigung

Formular Einzugsermächtigung / Antrag auf Beitragsermäßigung 

 

  • Bei Mitgliedern, die dem IfR eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Beitrag in der Regel Ende Februar / Anfang März vom Konto abgebucht.
  • Alle anderen Mitglieder müssen den fälligen Beitrag im Januar auf das Konto des IfR e.V. Nr. 206 336 465 bei der Postbank Dortmund (BLZ 440 100 46) unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer einzahlen.
  • Beitragsermäßigung: Mitglieder, die den ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen wollen, müssen zum Beginn der Mitgliedschaft und jährlich spätestens bis zum 30. Januar einen entsprechenden Antrag bzw. Nachweis (z.B. aktuelle Studienbescheinigung) bei der IfR-Geschäftsstelle einreichen. Andernfalls wird der volle Beitrag fällig.
  • Zu dem Kreis, dem der ermäßigte Beitrag (50% des Regelbeitrags) gewährt wird, gehören generell Studierende auf dem Gebiet der räumlichen Planung sowie Personen ohne oder mit niedrigem Einkommen (Personen, denen finanzielle Mittel in Höhe des gesetzlich festgelegten Erziehungsgeldes oder weniger zur Verfügung stehen). Zur Gewährung ist ein Nachweis (z.B. Studienausweis, Arbeistlosenbescheinigung o. Ä..) erforderlich.
  • Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.10.1999 wurde der Kreis der ermäßigten Beitragszahler erweitert. Demnach können auch Personen, die mit einem vollzahlenden Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben (gemeinsame Adresse, Zusendung nur einer Ausgabe der Zeitschrift RaumPlanung) den ermäßigten 50%-Beitrag in Anspruch nehmen.
  • Der Beitrag für Berufsanfänger/innen (75% des Regelbeitrags) wird Mitgliedern auf Antrag für die Dauer von 2 Jahren nach dem Abschluss des Studiums gewährt.
  • Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. Mai 2008 können seit 1.1.2009 auch Mitglieder in Rente oder Pension den auf 75% des Regelsatzes reduzierten Beitrag auf Antrag in Anspruch nehmen. Wird der Antrag vor Ablauf des Regelrentenalters gestellt, ist ein entsprechender Bescheid beizufügen. Nach Anerkennung ist ein wiederholtes Einreichen im darauf folgenden Beitragsjahr nicht erforderlich.

Leistungen (u.a.)

  • Die Mitglieder des IfR können kostenfrei oder wesentlich verbilligt die zahlreichen Angebote des IfR wahrnehmen.
  • Mitglieder beziehen die Fachzeitschrift RaumPlanung und das regelmäßig aktualisierte Mitgliederverzeichnis kostenlos.
  • Mitglieder können über die Geschäftsstelle des IfR Unterstützung bei der Suche nach fachkompetenten AnsprechpartnerInnen aus dem Kreis der Mitglieder oder beim Aufbau und der Betreuung von Arbeitskreisen und Regionalgruppen erhalten.
  • Der exklusive Bereich des IfR-Internet-Angebotes steht den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung.
  • Mitglieder können die Veröffentlichungen der IfR-eigenen Schriftenreihe "RaumPlanung spezial" zu vergünstigten Konditionen beziehen.
  • Vergünstigter Bezug der Buchreihe "Dortmunder Beiträge zur Raumplanung"

 

 


Zuletzt aktualisiert: Dienstag, den 31.August 2010, 13:31:32 Uhr