Mitgliedschaft
Nach der Satzung des IfR kann jede an der Raumplanung interessierte Person ordentliches Mitglied des Informationskreises für Raumplanung (IfR) e.V. werden. Dazu zählen auch Studierende der verschiedenen Planungsfakultäten insbesondere zur Ausbildung von Raumplanerinnen und Raumplanern (beispielsweise Raum- und Umweltplanung an der Uni Kaiserslautern, Raumplanung an der TU Dortmund, Stadt- und Raumplanung an der FH Erfurt etc.) und fachverwandter Ausbildungsstätten.
Wie werde ich Mitglied?
Wer Mitglied im Informationskreis für Raumplanung (IfR) e.V. werden möchten, schickt bitte den Antrag auf Mitgliedschaft ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle des IfR e.V. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann hier heruntergeladen oder bei der IfR-Geschäftsstelle angefordert werden.
Mitgliedsbeitrag
Der IfR ist als gemeinnütziger Verein zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Auf Anfrage stellt die IfR-Geschäftsstelle eine entsprechende Bescheinigung über die geleistete Beitragszahlung aus.
- Der Mitgliedsbeitrag wird mit Beginn der Mitgliedschaft im IfR e.V. und dann jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres fällig.
- Im Beitrittsjahr berechnet sich der fällige Mitgliedsbeitrag nach den verbleibenden Mitgliedsmonaten.
- Mitglieder, die durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zur kostengünstigeren Abwicklung des Zahlungsverkehrs beitragen, zahlen einen um 10 Euro reduzierten Jahresbeitrag.
- Auf Antrag kann die Mitgliedschaft auch in zwei Halbjahresraten – jeweils zum Januar und Juli des Beitragsjahres – gezahlt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren; dabei entfällt die Reduzierung um 10 Euro.
Beitragsstruktur
Es gilt die von der Mitgliederversammlung am 27. Juni 2009 beschlossene Beitragsstruktur: Regelbeitrag (100 %), Berufseinsteiger/Mitglieder im Ruhestand (75 %) sowie Studierende und sonstige ermäßigte Beitragszahler/innen (50 %).
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 25. Mai 2013 können juristische Personen (beispielsweise Planungsbüros, Forschungsinstitute, Wohnungsgesellschaften, Kommunen, andere Vereine etc.) als Institution IfR-Mitglied werden. Der Jahresbeitrag für juristische Mitglieder beiträgt 300 EUR.
| Mitgliedsbeitrag | Berufsanfänger/innen, | Ermäßigter Beitrag für Studierende etc. |
ohne Bankeinzug | 140 EUR | 105 EUR | 70 EUR |
mit Bankeinzug | 130 EUR | 95 EUR | 60 EUR |
Infoblatt zur Beitragsstruktur / Beitragsermäßigung
Formular Einzugsermächtigung / Antrag auf Beitragsermäßigung
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird der Beitrag in der Regel Ende Februar / Anfang März vom Konto des Mitglieds abgebucht. Alle anderen Mitglieder müssen den fälligen Beitrag (spätestens) im Januar jedes Jahres auf das Konto des IfR e.V. Nr. 206 336 465 bei der Postbank Dortmund (BLZ 440 100 46) unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer einzahlen.
Beitragsermäßigung
Der ermäßigte Beitrag (50 % des Regelbeitrags) wird generell für Studierende auf dem Gebiet der räumlichen Planung bis zum Bachelor-/Masterabschluss gewährt. Zusätzlich auf Antrag auch Personen ohne oder mit niedrigem Einkommen (Personen, denen finanzielle Mittel in Höhe des gesetzlich festgelegten Erziehungsgeldes oder weniger zur Verfügung stehen). Die Ermäßigung erfolgt auf Nachweis beispielsweise durch Studienausweis, Arbeistlosenbescheinigung o. Ä.
Wollen Mitglieder den ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen, müssen sie zum Beginn der Mitgliedschaft und jährlich spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der IfR-Geschäftsstelle einen entsprechenden Antrag bzw. Nachweis (z.B. aktuelle Studienbescheinigung) einreichen. Andernfalls wird der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe fällig.
Den ermäßigten Beitrag (50 % des Regelbeitrags) können nach dem Beschuss der Mitgliederversammlung vom 22.10.1999 auf Antrag auch Mitglieder auf Dauer in Anspruch nehmen, die mit einem vollzahlenden Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben (gemeinsame Adresse, Zusendung nur einer Ausgabe der Fachzeitschrift RaumPlanung).
Ein reduzierter Beitrag (75 % des Regelbeitrags) wird Berufsanfänger/innen auf Antrag für die Dauer von 2 Jahren nach dem Abschluss des Studiums gewährt. Diesen reduzierten Beitrag können nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. Mai 2008 auf Antrag auch Mitglieder in Rente oder Pension in Anspruch nehmen. Dabei ist vor Ablauf des Regelrentenalters ein entsprechender Bescheid beizufügen.
Leistungen
- Die Mitglieder des IfR können die zahlreichen Angebote des IfR kostenfrei oder wesentlich verbilligt wahrnehmen.
- Mitglieder beziehen die Fachzeitschrift RaumPlanung und das regelmäßig aktualisierte Mitgliederverzeichnis kostenlos.
- Mitglieder können über die Geschäftsstelle des IfR Unterstützung bei der Suche nach fachkompetenten AnsprechpartnerInnen aus dem Kreis der Mitglieder oder beim Aufbau und der Betreuung von Arbeitskreisen und Regionalgruppen erhalten.
- Der exklusive Bereich des IfR-Internet-Angebotes steht den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung.
- Mitglieder können die Veröffentlichungen der IfR-Schriftenreihe RaumPlanung spezial zu vergünstigten Konditionen beziehen.
- Vergünstigter Bezug der Schriftenreihe Dortmunder Beiträge zur Raumplanung (Blaue Reihe bis Band 139, soweit noch erhältlich)


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Die IfR-Gruppe